Betreuung Langzeitarbeitsloser sichern – SPD und GRÜNE für Verfassungsänderung

„Eine Verfassungsänderung ist dringend geboten, um weiterhin eine bestmögliche Hilfe für die rund 16.500 Menschen zu gewährleisten, die in Osnabrück Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten“, darin sind sich die Fraktionsvorsitzenden Ulrich Hus (SPD) und Michael Hagedorn (GRÜNE) einig. „Nur so ist eine weitere erfolgreiche Zusammenarbeit von Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit, im Interesse der Betroffenen, möglich.“

Leistungen müssen unkompliziert gewährleistet werden, Doppelstrukturen sind zu vermeiden und der Einfluss der Kommune auf die Instrumente der Arbeitsmarktpolitik muss gewährleistet sein. Dies sind die Kernforderungen von SPD und GRÜNEN in Hinsicht auf die anstehenden Reformen. „Dabei darf es zu keiner weiteren finanziellen Belastung der Kommunen kommen, die schon jetzt mit steigenden Sozialausgaben, bei gleichzeitigen Einnahmerückgängen, konfrontiert werden. Aus diesem Grund ist auch die Pauschalierung der Kosten der Unterkunft (Miete und Nebenkosten) abzulehnen“, so Michael Hagedorn. Für die städtischen Bediensteten bei der AGOS sei es notwendig, zügig eine klare Zukunftsperspektive zu bieten. „Denn nur unter guten Arbeitsbedingungen kann eine optimale Betreuung der Langzeitarbeitslosen und ihrer Angehörigen gewährleistet werden“, stellt Ulrich Hus fest. Sollte es zu keiner rechtlichen Absicherung der Arbeitsgemeinschaften kommen, gelte es Konsequenzen zu ziehen. „Dann ist der Bundesgesetzgeber gefordert, umgehend ein Kooperationsmodell der beiden Leistungsträger auszuarbeiten, das den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an eine eigenverantwortliche Aufgabenwahrnehmung gerecht wird und die lokale Zusammenarbeit der Träger so gut wie möglich absichert,“ so Hus und Hagedorn.
Im Anhang befindet sich der gemeinsame Antrag der Fraktionen von SPD und GRÜNEN, der am Dienstag, 08. Dezember, vom Rat beschlossen werden soll.

Inhalt des Antrags:

Der Rat der Stadt Osnabrück fordert die Verwaltung auf, gegenüber dem Bund und dem Land dafür einzutreten, dass die Hilfe aus einer Hand für Langzeitarbeitslose in den Jobcentern der Arbeitsgemeinschaften erhalten bleibt. Der im Februar 2009 mit den Ländern gefundene Kompromiss der verfassungsrechtlichen Absicherung des Modells der Arbeitsgemeinschaft und des Optionsmodells muss weiterverfolgt werden. Zudem darf es keine Einschränkungen für flexible, vor Ort zu steuernde Arbeitsmarktprogramme geben.

Sollte eine Verfassungsänderung politisch nicht durchsetzbar sein, fordert der Rat die umgehende Ausarbeitung eines Kooperationsmodells der beiden Leistungsträger ein, das den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an eine eigenverantwortliche Aufgabenwahrnehmung gerecht wird und die lokale Zusammenarbeit der Träger so gut wie möglich erfüllt.

Unter dem Vorbehalt einer aufgabengerechten Finanzausstattung soll die geteilte Leistungsträgerschaft der Stadt für die Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie die flankierenden sozialintegrativen Eingliederungsleistungen einerseits und der Bundesagentur für Arbeit für das Arbeitslosengeld II, das Sozialgeld sowie die Eingliederungsleistungen des Bundes andererseits erhalten bleiben.

Durch die Neuorganisation der Aufgabenwahrnehmung im SGB II und den damit verbundenen Finanzverschiebungen zwischen den staatlichen Ebenen dürfen keine zusätzlichen finanziellen Belastungen für die Stadt entstehen.

Zu diesem Inhalt gibt es ein Formular.

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